Entsprechend der vorgestellten Planungen, avisiert die Stadt Cottbus eine sofortige Reaktion auf steigende Schüler:innenzahlen im Bereich der Sekundarstufen ab Klasse 7 bzw. ab Klasse 5 in Leistungs- und Begabtenklassen. Diese Reaktion besteht im Wesentlichen aus der Normanpassung bereits erhöhter Zügigkeiten, was mit einem damit verbundenen erhöhten Anspruch auf zusätzliche Lehrkräfte begründet wird. Die Frage, warum dies nicht bereits in der Vergangenheit geschehen war, kann nicht beantwortet werden. Die Anzahl der Schüler:innen (etwa am LLG) wird sich nicht erhöhen.
Weiterhin reagiert die Stadt in ihrer Planung mit einer realen Erhöhung von Zügigkeiten an Schulen, hierbei das NSG sowie das MSG. In beiden Fällen liegen Stellungnahmen der Schul- und Fachkonferenzen vor, wie auch von weiteren Vertreter:innen, wie dem Kreisschulrat und der Vertretung von Sorben und Wenden in der Lausitz.
Im Fall des NSG führt eine Erhöhung der Schüler:innenzahlen zur Überlastung der Lehrer:innen und Raumkapazitäten, insbesondere hinsichtlich von Fach-, Förder- und Neigungsunterricht. Wir verweisen auf die genannten Stellungnahmen und bewerten das Vorhaben der Stadt im Fall des NSG als akute Gefährdung des speziellen Schulprofils mit dem von der Domowina getragenen Internates und der Verantwortung für die Angehörigen und Lernenden im gesamten Niederlausitzer Raum bzw. den Siedlungsgebieten von Sorben und Wenden. In diesem Fall werden die Ziele und Möglichkeiten des Minderheitenschutzes sowie des Erhalts und der Revitalisierung der Sprache akut bedroht. Die entsprechende Entscheidung zum NSG kann aus unserer Sicht daher nicht mitgetragen werden.
Im weiteren Vorgehen plant die Stadt die Eröffnung einer weiteren Gesamtschule, begründet in der hohen Nachfrage bei Schüler:innen und Eltern. Die Möglichkeit einer gymnasialen Oberstufe und des Abiturs in drei Jahren, stellen attraktive Merkmale dar, der Wunsch, sich die Entwicklungsperspektiven von 10-12-jährigen Kindern offen zu halten, ist mehr als verständlich und entwicklungsbedingt nachvollziehbar. Diese neue Gesamtschule kann durch einen Übergang der Sachsendorfer Oberschule in diesen Schultyp entstehen (Neugründung mit schleichendem Übergang), eine Möglichkeit, die Seitens der Schulkonferenz der SOS ins Spielgebracht wird, da sich die Schule aktuell der geringsten Beliebtheit erfreut.
Avisiert wird die Neueinrichtung einer Gesamtschule am Standort Spremberger Vorstadt, am Sitz der Schule des zweiten Bildungsweges. Diese Schule leistet mit ihrem besonderen Profil für Menschen mit schwierigen, späten oder gebrochenen Bildungsbiographien eine Aufgabe, die für junge und ältere Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund und insbesondere Eltern von großer Bedeutung für deren nachträgliche Qualifizierung ist, da diese parallel zum Bildungsgang, anteilig berufstätig sind. Das Einzugsgebiet der SZBW erstreckt sich auf Südbrandenburg, eine ungewisse Perspektive dieser Schule bedeutete gravierende Unsicherheiten für Adressat:innen dieses Bildungsangebotes und der Einheit des Kollegiums. Eine detaillierte Aussage zu einem Ausweichstandort oder Ersatzbau für die SZBW, die der neuen Gesamtschule weichen soll, wird ausdrücklich nicht getroffen. Der Standpunkt der Verwaltung, die einzelnen Fälle (Schulen) in ihrer Betroffenheit, könnten nicht in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung thematisiert werden, ist aus diesem Grund zurückzuweisen. Unklarheit und fehlende Verpflichtungserklärungen verunsichern im Fall der SZBW.
Im Fall der Gesamtschule „Lausitzer Sportschule“ wurde eine Erweiterung der Zügigkeit durch die Schule zurückgewiesen, begründet mit dem Profil der Einrichtung. Dieses Profil produziert jedoch neben Leistungssportler:innen auch in allen Jahrgängen regelmäßig Sportler:innen, die allgemeinbildend und ohne weitere sportliche Förderung ihren Bildungsweg dort absolvieren. Diese Begründung ist hinsichtlich der durch die Fachverbände bestimmten Kader- und Mannschaftsgrößen zu akzeptieren, eine Bevorzugung des Profils Sport gegenüber den Profilen Mint, Sorbisch-Wendisch, SZBW ist jedoch nicht akzeptabel und es ist festzustellen, dass entgegen der Argumentation der Stadt, eben doch verhandelte Einzelfälle den Weg in die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung gefunden haben.
Wir schlagen vor, eine intensivere Partnerschaft mit den Landkreisen OSL und SPN hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung und effektiveren Nutzung von Kapazitäten im Bereich der OSZ bzw. der beruflichen Bildung einzugehen, um perspektivisch Zugriff auf den OSZ-Standort Makarenkostraße zu erhalten. Ebenfalls schlagen wir die Prüfung des Jobcenter-Standortes an der dortigen Adresse vor, dessen Umzug weitere Kapazitäten freisetzen könnte, die evtl. sinnvoll für eine Schulnutzung in Frage kämen – bis zu einem zukünftigen Neubau oder einer besseren Lösung. Die Prüfung weiterer Standorte (Warenhaus, Blechen-Carré, weitere Ideen) sollte nicht aufgegeben werden, die finanzielle Haushaltslage von Kommunen, Land und Bund erfordern die Bereitschaft für neue kreative und pragmatische Handlungsweisen. Die Bemühungen für Ersatzneubauten, Neubauten von Schulgebäuden müssen währenddessen unvermindert fortgesetzt werden.
Aus den obigen Stellungnahmen entnommen:
Die Raumkapazitäten des Niedersorbischen Gymnasiums sind bereits jetzt an ihre Grenzen gelangt. Die Einführung eines vierten Klassenzuges würde die räumlichen Möglichkeiten insgesamt und insbesondere des an der Spezialschule erforderlichen Teilungsunterrichtes in nicht mehr hinnehmbarer Weise gefährden. Das Niedersorbische Gymnasium ist im Sinne Art. 25 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg und § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/WendenGesetz – SWG) entsprechend § 7 Abs. 1 der Verordnung über die schulischen Bildungsangelegenheiten der Sorben/Wenden (Sorben/Wenden-Schulverordnung – SWSchulV) gemäß § 8a des Brandenburgischen Schulgesetzes als sorbische/wendische Schule mit besonderer Prägung organisiert. Die Genehmigung dafür erfolgte durch das für Schule zuständige Mitglied der Landesregierung. Die Teilnahme am Unterricht im Fach Sorbisch/Wendisch oder am Unterricht in Sorbisch/Wendisch (S/W) als Fremdsprache ist demnach für Schülerinnen und Schüler des Niedersorbischen Gymnasiums Pflicht. In festzulegenden Fächern ist hier Unterricht in niedersorbischer Sprache zu erteilen. Auf Grund des hier dargestellten Sachverhalts, ist es mit Blick auf die geschilderte Verfassungs- und Rechtslage im Land Brandenburg dringend geboten von der Einführung eines vierten Klassenzuges am Niedersorbischen Gymnasium abzusehen. Kreisschulbeirat der Stadt Cottbus/Chóśebuz PF 10 12 35, 03013 Cottbus Sprecherin: Claudia Brunzel 1. Stellvertreter: Maik Jorsch-Schuppe Kontakt Mail: [email protected] 2. Stellvertreter: Julius Domke Kreisschulbeirat Cottbus / Chóśebuz ❖ Das Steenbeck Gymnasium hat einen Antrag auf eine 2. LUBK gestellt beim MBJS. Die Schule sollte die Wahlmöglichkeit ob LUBK oder Ü7 frei wählbar behalten. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass das Profil auf gar keinen Fall aufgeweicht oder verloren geht.
„Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahren zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans 2022 – 2027 der Stadt Cottbus/Chóśebuz“ gemäß § 91 Abs. 3 Nr. 2 BbgSchulG Das Niedersorbische Gymnasium ist eine sorbische/wendische Schule mit besonderer Prägung gemäß § 8a BbgSchulG i.V.m. § 7 SWSchulV. An ihr nehmen Schülerinnen und Schüler ihr Recht nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg, § 10 Abs. 1 Satz 1 SWG sowie § 5 Abs. 1 Satz 1 BbgSchulG wahr, die sorbische/wendische Sprache zu erlernen. Stellungnahme der Mitglieder der Schulkonferenz am 08.10.2024: Die Mitglieder der Schulkonferenz des Niedersorbischen Gymnasiums Cottbus/Chóśebuz sprechen sich aufgrund mangelnder personeller und räumlicher Ressourcen und der hieraus resultierenden Gefährdung des Schulprofils vehement gegen die geplanten unbefristeten Kapazitätserhöhungen auf 4 Züge ab dem Schuljahr 2025/2026 aus, wie sie in der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans 2022 – 2027 der Stadt Cottbus/Chóśebuz vorgesehen sind. anwesend: 10 stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz Ja-Stimmen: 9 stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz votieren mit „Ja“ Nein-Stimmen: 1 stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz votiert mit „Nein“ Keine Enthaltungen.